Sicher durch’s Osterwochenende – Wichtige Info zu Osterfeuern

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind von Sonnenuntergang am Karsamstag bis Sonnenaufgang am Ostermontag (unter gewissen Voraussetzungen) erlaubt.
Bitte bedenken Sie:
  • Überwachung durch eine geeignete Person
  • Bereithalten von Löschgeräten
  • Kein Verbrennen bei starkem Wind oder Dürre
  • Schlichten sie den Haufen kurz vor dem Anzünden um, um Tieren, die darin Schutz gesucht haben, die Flucht zu ermöglichen, bevor sie lebendig verbrannt werden
  • Im Notfall 122 anrufen


SAVE THE DATE