Sind Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) erlaubt?

Aufgrund mehrerer Anfragen bei der Freiwillige Feuerwehr Oberwaltersdorf dürfen wir die Antwort geben.
Ja, Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind von Sonnenuntergang am Karsamstag bis Sonnenaufgang am Ostermontag (unter gewissen Voraussetzungen) erlaubt.
Bitte bedenken Sie:
  • Überwachung durch eine geeignete Person
  • Bereithalten von Löschgeräten
  • Kein Verbrennen bei starkem Wind oder Dürre
  • Im Notfall 122 anrufen

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